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STELLUNGNAHME ZUR CORONA-VERORDNUNG FÜR GASTSTÄTTEN

 

Die Winterhalter Gastronom GmbH entwickelt und produziert alle Standardspülmaschinentypen nach DIN SPEC 10534 „Lebensmittelhygiene – Gewerbliches maschinelles Spülen – Hygieneanforderungen, Prüfung“. Die DIN-Konformität unserer Produkte wird durch ein externes Institut geprüft und entsprechend zertifiziert.

Mit den Prüfungen nach dieser Norm wird die Hygienisierungsleistung und somit die Reduzierung von potenziellen Krankheitserregern der Spülmaschinen mit einer Keimreduktion von 5 log-Stufen – was einer Desinfektion gleichzustellen ist – nachgewiesen.

Die Keimreduktion funktioniert in Kombination von entsprechend hohen Temperaturen und geeigneten Reinigerkombinationen, welche die schützende Fettschicht (Lipidschicht) abbauen und Eiweiße denaturieren. Tenside, welche vor allem im Klarspülprozess mit einer Temperatur von 85 °C (bei Gläserspülmaschinen 65 °C) eingesetzt werden, tragen final ebenfalls zur Inaktivierung von Keimen bei und beschleunigen zudem die Trocknung.

Eine schnelle Trocknung fördert ebenfalls die Hygiene des gereinigten Spülgutes, da eine Rekontamination bei der Einlagerung so weniger wahrscheinlich ist.

Bei vorgeschriebener, korrekter Anwendung und sachgerechter Pflege sind Winterhalter Spülmaschinen und empfohlene Reinigerprodukte durch das beschriebene Verfahren mit der neuen “Corona-Verordnung Gaststätten“ und den zugrunde gelegten Empfehlungen des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) konform.
 

Für darüberhinausgehende Fragen sind wir gerne über [email protected] für Sie da.