Teilnahmebedingungen
Wettbewerb „Spüler des Jahres 2025“
1. Veranstalter
Der Wettbewerb „Spüler des Jahres 2025“ ist eine leistungsbezogene Auslobung der Winterhalter Deutschland GmbH, die herausragendes Engagement und Persönlichkeit im Bereich Spülküche sichtbar macht und würdigt. Die Vergabe der Auszeichnung erfolgt nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern auf Basis einer fachlichen Bewertung der eingereichten Bewerbungen.
Die Rolling Pin Event GmbH handelt hierbei im Auftrag der Winterhalter Deutschland GmbH und wählt die Gewinner anhand objektiver Kriterien aus. Der Wettbewerb ist kein Gewinnspiel, Glücksspiel oder eine Verlosung.
Die Teilnahme setzt eine formgerechte Einwilligung gemäß den Ziffern 6 und 7 voraus.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gastronomische Betriebe mit alleinigem Unternehmenssitz in der Bundesrepublik Deutschland, darunter beispielsweise:
- Restaurants, Hotels und Bars
- Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
- Kantinen, Caterer und Großküchen
- Systemgastronomie
Die Nominierung des Spülers muss durch eine im Betrieb des Teilnehmers angestellte und weisungsbefugte Person erfolgen (z. B. Inhaber, Küchenchef, Betriebsleiter), die damit einen aktuell im Unternehmen tätigen Mitarbeiter mit Hauptaufgabe in der Spülküche als „Spüler des Jahres 2025“ vorschlägt.
3. Teilnahme am Wettbewerb
Die Bewerbung erfolgt über das Nominierungsformular auf www.winterhalter.de im Zeitraum vom 04.07. bis 03.08.2025.
Folgende Angaben und Materialien sind für eine Teilnahme verpflichtend:
Zum Spüler
- Vor- und Nachname des Spülers
- sein Geburtsdatum
- seine Funktion im Betrieb
- seine E-Mail-Adresse
- ein kreatives Foto mit (Lieblings-) Spülmaschine
Zum Nominierenden
- Vor- und Nachname
- seine Stellung im Betrieb des Nominierenden
- Name und Ort des Betriebs einschließlich Postleitzahl
- Größe des Betriebs / Gästeanzahl
- beliebtestes Essen oder Getränk
Zusätzlich ist auszufüllen
- Wie lange ist die Person des Spülers im Betrieb tätig?
- Was zeichnet die Person als Spüler aus? Was macht sie einzigartig? Was hebt sie von der Masse ab?
- Wie inspiriert die Person andere Menschen innerhalb des Teams?
- Welcher Satz oder Eigenschaft ist typisch für die Person oder gibt es eine persönliche Anekdote?
- Wie steht die Person zu Nachhaltigkeit in der Küche im Arbeitsalltag?
- Welche Spülmaschine wird am häufigsten und am liebsten bedient?
- Wie sind die Spülergebnisse des Spülers zu bewerten?
Nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen mit Bild können berücksichtigt werden.
Alternative Teilnahme per Post
Sollte eine Online-Anmeldung nicht möglich oder nicht gewünscht sein, besteht alternativ die Möglichkeit, sich per Brief oder Postkarte zum Wettbewerb anzumelden. In diesem Fall müssen alle oben genannten Informationen vollständig und gut lesbar per Post eingesendet werden an:
Winterhalter Deutschland GmbH
Stichwort: Spüler des Jahres 2025
Winterhalterstr. 2-12
88074 Meckenbeuren
Die Einsendung muss ebenfalls bis spätestens 03.08.2025 (Poststempel) erfolgen. Nur vollständige und fristgerechte Einsendungen werden berücksichtigt.
4. Ablauf des Wettbewerbs
Nach Ende der Nominierungsphase am 03.08.2025 wählt die Rolling Pin Event GmbH die Gewinner des Wettbewerbs auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen aus. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Fachjury anhand objektiver Kriterien. Diese ergeben sich aus den erforderlichen Fragen (s. Ziffer 3), darunter fallen u.a. folgende Kategorien:
- Kreativität und Persönlichkeit
- Engagement und Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit und Vorbildfunktion
- Nachhaltigkeit im Arbeitsalltag
Eine öffentliche Wahl des Spülers des Jahres findet nicht statt.
Preisverleihung
Die ausgewählten Gewinner werden nach erfolgter Wahl unverzüglich schriftlich informiert. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail oder – falls erforderlich – auf dem Postweg an die im Rahmen der Bewerbung angegebene Adresse.
Die Preisverleihung findet im Rahmen der Rolling Pin Convention 2025 statt.
Veranstaltungsort:
Böhler Areal, Düsseldorf
Datum und Uhrzeit (unter Vorbehalt):
Montag, 29. September 2025 um 17:00 Uhr
Der erstplatzierte Gewinner („Spüler des Jahres 2025“) wird von Winterhalter offiziell zur Preisverleihung eingeladen. Der Preis kann ausschließlich persönlich vor Ort in Empfang genommen werden. Eine Übertragung des Preises auf Dritte oder eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Winterhalter übernimmt für den Gewinner (1. Platz) sowie eine Begleitperson die Kosten für:
- Anreise mit der Deutschen Bahn
- eine Übernachtung in einem nahegelegenen Hotel
Die Anreise und Unterkunft erfolgen in Absprache mit Winterhalter. Sollte eine persönliche Teilnahme aus triftigem Grund (z. B. Krankheit) nachweislich nicht möglich sein, kann der nominierende Betriebsverantwortliche ersatzweise teilnehmen – allerdings ohne Anspruch auf Annahme des Preises anstelle des Gewinners.
5. Preise
- 1. Platz – Spüler des Jahres:
Restaurant-Gutschein für ein festliches Abendessen im Wert von 1.000 € - 1. Platz – nominierender Betrieb:
Eine Winterhalter Untertischspülmaschine der UC-Serie inkl. Wasseraufbereitung - 2. und 3. Platz – Spüler:
Je ein Restaurant-Gutschein im Wert von 250 € - 2. und 3. Platz – nominierende Betriebe:
Je ein Gutschein für Winterhalter Spülchemie im Wert von 250 €
Eine Barauszahlung oder Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte und Einwilligung
Mit der Teilnahme erklären sich alle Beteiligten – sowohl die nominierte Spülkraft als auch der nominierende Betrieb – ausdrücklich und in schriftlicher Form durch gesonderte Erklärung damit einverstanden, dass die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten und produzierten Inhalte (Texte, Bilder, Videos) durch Winterhalter und Rolling Pin unentgeltlich für redaktionelle und werbliche Zwecke verwendet werden dürfen.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Nutzung in folgenden Kontexten:
- Webseiten und Social Media
- Newsletter und Printmedien
- Messeauftritte und Veranstaltungsdokumentationen
- Videos und redaktionelle Beiträge
Die Einwilligung zur Nutzung gilt zeitlich und inhaltlich unbefristet und umfasst sämtliche Nutzungsarten, insbesondere die Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Preisverleihung. Ohne die formgerechte Zustimmung der betroffenen Personen ist eine Teilnahme nicht möglich.
7. Datenschutz
Im Rahmen des Wettbewerbs werden personenbezogene Daten sowohl von der nominierenden Person bzw. dem Arbeitgeberbetrieb als auch der nominierten Spülkraft erhoben, gespeichert und verarbeitet und an die die Rolling Pin Event GmbH weitergegeben. Dies geschieht ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs „Spüler des Jahres 2025“.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Winterhalter Deutschland GmbH. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an die Rolling Pin Event GmbH, und ausschließlich zur internen Auswertung durch die Fachjury. Eine sonstige Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Werbezwecken durch Dritte findet nicht statt.
Die Teilnahme – unabhängig vom Anmeldeweg – setzt zusätzlich voraus, dass sowohl die nominierte Spülkraft als auch die nominierende Person bzw. der nominierende Betrieb eine wirksame, persönliche und formgerechte Einwilligung zur Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schriftlich abgeben. Ohne diese Einwilligungen ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
Dies betrifft insbesondere:
Die Daten der Spülkraft, die gegebenenfalls besonders schutzbedürftig sind und daher nicht ohne deren explizite Freigabe an externe Stellen weitergeleitet werden dürfen.
Die Daten des nominierenden Betriebs, der selbst Empfänger eines möglichen Sachpreises ist und daher nachvollziehbar ebenfalls Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen bereitstellen muss.
Ohne die formgerechte Zustimmung der betroffenen Personen ist eine Teilnahme nicht möglich.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Rechten der betroffenen Personen finden Sie unter: www.winterhalter.de/datenschutz
8. Ausschluss vom Wettbewerb
Winterhalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf Manipulation auszuschließen.
9. Haftung
Winterhalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Übermittlungsfehler oder Ausfälle der beteiligten Webseiten und Systeme.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Änderungen
Winterhalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerbsablauf oder einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen bei Bedarf zu ändern.
Hinweis zum Sprachgebrauch
Zur besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtergerechte Sprache verzichtet. Selbstverständlich sind alle Menschen gleichermaßen gemeint – unabhängig von Geschlecht, Identität oder Herkunft.