AGB WINTERHALTER GASTRONOM AG

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Produkte und Leistungen der Winterhalter Gastronom AG, CH-9464 Rüthi/SG 
 

1. Massgebende Bedingungen

Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Winterhalter Gastronom AG („Verkäuferin“) und dem Besteller gelten ausschliesslich die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferin in der jeweils aktuellen Fassung („AGB“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die zu den AGB der Verkäuferin in Widerspruch stehen,

gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Haben die Parteien mehrere Geschäfte unter Berücksichtigung der AGB der Verkäuferin abgeschlossen, so gelten diese ebenfalls für Folgegeschäfte in der jeweils aktuellen Fassung, auch wenn sie einem neuen Geschäft nicht ausdrücklich zugrundegelegt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin, der Auslieferung des bestellten Produktes oder der Ausführung der bestellten Arbeiten zustande. Der Vertragsgegenstand wird im Zweifel durch den Inhalt der Auftragsbestätigung und dieser AGB bestimmt. Änderungen,

Ergänzungen sowie Nebenabreden zu einer Bestellung oder einem abgeschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Der Schriftform genügen auch Computer-Faxe, durch EDV erstellte Auftragsbestätigungen oder E-Mails, wenn diese nicht von der Verkäuferin unterschrieben sind. Angaben der Verkäuferin in Angeboten und anderen Unterlagen wie Prospekten, Internet-Seiten, Veröffentlichungen usw. sind Circa-Angaben, soweit diese von der Verkäuferin nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.

3. Preise

Massgeblich ist der Gesamtpreis gemäss Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden MwSt. Die Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend vereinbart, in Schweizer Franken einschliesslich Verpackung, ohne Montage. Letztere, der so genannte Anschluss der Geräte an alle bauseitigen Leitungen, darf nur durch zugelassene Installationsfirmen und ausschliesslich auf Verantwortung und zu Lasten des Käufers vorgenommen werden.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind frei Zahlstelle der Verkäuferin zu leisten. Die Rechnungen der Verkäuferin sind auch dann fristgemäss zu begleichen, wenn Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen geltend gemacht werden. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von dreissig Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug. Rechnungen über Ersatzteile, Reparaturen und Montagen sind in jedem Fall sofort ohne Abzug zahlbar. Der Käufer kommt gegenüber der Verkäuferin ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitstermines in Verzug. Die Verkäuferin ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% des Gesamtpreises zu berechnen.

Abrufbestellungen werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Checks und Zessionen werden nur zahlungshalber angenommen. Alle Unkosten solcher Papiere trägt der Käufer. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

5. Lieferfrist / Rücktrittsrecht des Käufers

Kann der Liefertermin durch Verschulden der Verkäuferin nicht eingehalten werden, so ist der Käufer  berechtigt, der Verkäuferin eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzusetzen, unter der Androhung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt. Wird diese Nachfrist durch das Verschulden der Verkäuferin nicht eingehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche aus verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt ohne bestimmte Vorschrift stets nach bestem Ermessen der Verkäuferin. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung beim Käufer eintrifft.

7. Garantie und Gewährleistung

Die Verkäuferin übernimmt gegenüber dem Käufer während zwölf Monaten die volle Garantie für die Freiheit alter Produkte von Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehlern. Der Käufer hat Ansprüche aus dieser Garantie durch schriftliche Mitteilung an die Verkäuferin geltend zu machen. Diese Mitteilung muss bei offensichtlichen Mängeln unmittelbar nach Inbetriebnahme, bei Mängeln, welche trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind, spätestens sieben Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich erfolgen, ansonsten die Kaufgegenstände als genehmigt gelten.

Die Verkäuferin ist berechtigt, die beanstandeten Teile zu prüfen. Sie behält sich die Wahl vor, den fehlerhaften Kaufgegenstand entweder auszubessern oder Ersatz zu liefern. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sowie auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind - unabhängig von deren Rechtsgrund - ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen der Verkäuferin an den Käufer erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zugunsten der Winterhalter Gastronom AG, Rüthi/SG. Diese ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt nach Schweizerischem Recht im Register am Sitze des Käufers eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Käufers über.

Der Käufer verpflichtet sich, Adressänderungen mindestens vierzehn Tage vor dem Umzug bekannt zu geben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehaltes am neuen Wohnsitz / Sitz des Käufers erfolgen kann. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware sofort der Verkäuferin zurückzugeben. Als Mietzins und Entschädigung gelten diesfalls pro Monat 7% vom Kaufpreis als vereinbart. Vorbehalten bleibt eine Entschädigung für ausserordentliche Abnützung. Für die bei der Demontage zwecks Rücknahme der Ware allenfalls entstehenden Schäden hat die Winterhalter Gastronom AG, Rüthi SG, nicht einzustehen.

9. Sonstiges

Die Kunden der chemischen Erzeugnisse der Firma Winterhalter erklären sich dazu bereit, dass Sie über alle  Änderungen in den Sicherheitsdatenblättern gemäss den EU-Richtlinien 93/112 EG und 2001/58/EG im Rahmen der Zustellung des Lieferscheins oder Kundendienstrapportes informiert werden und mit dem Abruf der Sicherheitsdatenblätter über die Internetseite von Winterhalter einverstanden sind. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass die durch die Firma Winterhalter übermittelten Änderungen der Sicherheitsdatenblätter im Betrieb des Kunden nicht mitgeteilt wurden, haftet der Kunde selbst. Die Vertriebspartner der Firma Winterhalter (Fachhändler und Transportpersonen) sind zur Einhaltung der ADR-Vorschriften verpflichtet. Diese werden den Vertriebspartnern ausgehändigt und sind zudem unter www.winterhalter.ch jederzeit abrufbar. Sofern die Vertriebspartner Dritte mit dem Transport unserer chemischen Erzeugnisse beauftragen, so haben diese ihrerseits sicherzustellen, dass diesen Personen die ADR-Vorschriften zur Kenntnis gebracht werden. Die Firma Winterhalter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritten die ADR-Vorschriften nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Die Vertriebspartner stellen die Firma Winterhalter vor Ansprüchen Dritter frei, die darauf zurückzuführen sind, dass diesen die ADR-Vorschriften nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Es gelten die jeweils aktuellen ADR-Vorschriften.

10. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sind nach Wahl der Verkäuferin die Gerichte an ihrem Sitze in Rüthi/SG oder am Sitz des Käufers zuständig.

Stand: 01.01.2018